Einzelfallprüfung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Die Einzelfallprüfung gehört zu den Revisionsmethoden. Bei der Einzelfallprüfung vollzieht der Prüfer einzelne Sachverhalte nach, um ihre Ordnungsmäßigkeit (Ordnungsmäßigkeitsprüfung) beurteilen zu können. Als Ergebnis sind die Abweichungen der untersuchten Einzelfälle nach Art und Umfang darzustellen. Einzelfallprüfungen geben keine Auskunft über die Funktionstüchtigkeit der Systeme; dafür ist eine Systemprüfung erforderlich.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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