Rentenendwertfaktor
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
finanzmathematische Größe, mit der eine Reihe von Zahlungen gleicher Höhe g, die in konstanten Abständen anfällt (Rente), unter Berücksichtigung von Zinsen und Zinseszinsen in das endwertige Äquivalent der gesamten Zahlungsreihe umgerechnet werden kann. Kehrwert des Rückwärtsverteilungsfaktors. Für eine über n Jahre gezahlte Rente g ergibt sich der Rentenendwertfaktor bei einem Zinssatz von i Prozent p.a. als:
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Interne Verweise
Realrendite
Realverzinsung
Realzins
Rendite
Rendite nach Steuern
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Rentenendwert
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TAA
Vermögensbildung
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Vermögensverwaltung, Anlagerichtlinie
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