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Europäisches Bankenaufsichtsrecht
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durch EG-Rechtsakte geschaffene EG-weit einheitlich geltende Vorschriften, die i.d.R. in Form von Richtlinien für die Bankenaufsicht in der Europäischen Union durch das Europäische Parlament und den Rat der EU auf Vorschlag der Europäischen Kommission erlassen worden sind. Die EG legt hierbei das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung nationaler Vorschriften bei gleichzeitiger Mindestharmonisierung zugrunde. Demnach steht es den EU-Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Richtlinien frei, national nicht nur zusätzliche, sondern auch strengere Normen einzuführen. Eine weitere Möglichkeit zur Schaffung EG-weit einheitlich geltender Vorschriften stellen Verordnungen dar, welche ebenfalls zumeist durch das Europäische Parlament und den Rat der EU auf Vorschlag der Europäischen Kommission erlassen werden, jedoch allgemeine Gültigkeit besitzen, in all ihren Teilen verbindlich sind und unmittelbar in jedem Mitgliedstaat gelten.
Weitere Informationen und eine Auflistung der wesentlichen Richtlinien und Verordnungen, die das europäische Bankenaufsichtsrecht betreffen, unter www.bundesbank.de.
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