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Revision von Exportfactoring vom 30.07.2012 - 18:22

Exportfactoring

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Form der Exportfinanzierung durch Ankauf von kurzfristigen Forderungen aus Ausfuhrgeschäften durch Factoring-Institute. Beim Exportfactoring handelt es sich um eine auf den Ankauf von Exportforderungen (bis 180 Tage Laufzeit) zugeschnittene Form des Factorings unter Einschaltung eines Korrespondenzfactors im Schuldnerland. Der Exporteur schließt mit dem Exportfactor (im eigenen Land) einen Factoring-Rahmenvertrag auf der Basis von Globalzessionen ab (i.d.R. offene Zessionen). Der Exportfactor verpflichtet sich gegenüber dem Exporteur, Exportforderungen bis zu einer schuldnerindividuellen Höhe anzukaufen und das Delkredererisiko (Forderungsausfallrisiko) zu übernehmen. Die Limite richten sich nach der währungs-, wirtschafts- und allgemeinpolitischen Situation der jeweiligen Schuldnerländer und der Bonität der Importeure. Um diese beurteilen zu können, schaltet der Exportfactor einen im jeweiligen Importland domizilierenden Korrespondenzfactor ein und lässt sich Zusagen bezüglich Bereitschaft zum Forderungsankauf und zur Delkredereübernahme geben. Kommt es aufgrund dieser Vereinbarungen zum konkreten Forderungsankauf durch den Exportfactor, so werden die Forderungen an den Korrespondenzfactor weiterverkauft, der auch das Inkasso und das Mahnwesen übernimmt. Das Exportfactoring wird in aller Regel in Form des echten Exportfactorings durchgeführt. Das unechte Exportfactoring stellt die Ausnahme dar.

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