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Fairness Opinion
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Stellungnahme darüber, ob der Kaufpreis oder das Umtauschverhältnis, die vom potentiellen Akquisiteur im Rahmen einer M&A-Transaktion geboten wird, angemessen ist. Fairness Opinions werden i.d.R. von einem M&A-Advisor (z.B. Bank, M&A-Boutique) oder Gutachter (z.B. Wirtschaftsprüfer) abgegeben, der von einer der beteiligten Transaktionspartner (Buy Side oder Sell Side) dazu beauftragt wird. Der Akquisiteur bzw. der M&A-Advisor (Buy Side) führt dabei eine Unternehmensbewertung des Target durch, bezieht aber auch die sonstigen Bedingungen einer Akquisition oder Zusammenschlusses (Mergers & Acquisitions) in die Beurteilung der Angemessenheit ein. Die Erstellung von Fairness Opinion ist in den USA seit langem gängige Praxis und hat in Deutschland erst in jüngerer Zeit an Bedeutung gewonnen, da Unternehmen sie vorrangig dazu benutzen, die Angemessenheit (der Bedingungen) einer Unternehmenstransaktion gegenüber Kapitalmarktteilnehmern (insbesondere den Aktionären) zu dokumentieren. Eine typische Fairness Opinion ist in Form eines Briefes an den Auftraggeber bzw. Mandanten abgefaßt und hat folgenden Aufbau:
a) Beschreibung des zugrundeliegenden Sachverhalts und des Auftrages,
b) Erläuterung der zur Verfügung stehenden Informationen, der methodischen Vorgehensweise und der getroffenen Annahmen,
c) Hinweise zur Interpretation der Fairness Opinion, und
d) Beurteilung der Angemessenheit.
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