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FAS
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Abk. für free alongside ship ... (named point of shipment) = frei Längsseite Schiff ... (benannter Verschiffungshafen). Bei FAS wie bei den beiden anderen F-Klauseln der Incoterms (FCA, FOB) erfüllt der Verkäufer seine Lieferpflicht, wenn er die Ware dem Frachtführer übergibt. Die nur für See- und Binnenschiffstransport konzipierte Klausel kommt v.a. bei Verladung von Massengütern auf konventionelle Schiffe in Betracht. Der Käufer trägt die Kosten des Verladens und alle weiteren Kosten.
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