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Revision von Geschäftsbank vom 22.10.2018 - 10:34
Geschäftsbank
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bank, soweit sie nicht Zentralbank ist. Oft synonym gebrauchte Bezeichnungen: Kreditinstitut, Geldinstitut. I.e.S. wird als Geschäftsbank ein Kreditinstitut bezeichnet, das nach § 1 I KWG alle Bankgeschäfte betreibt bzw. betreiben darf (Universalbank).
Vgl. auch Geschäftsbankensystem.
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