Geschäftsbank
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bank, soweit sie nicht Zentralbank ist. Oft synonym gebrauchte Bezeichnungen: Kreditinstitut, Geldinstitut. I.e.S. wird als Geschäftsbank ein Kreditinstitut bezeichnet, das nach § 1 I KWG alle Bankgeschäfte betreibt bzw. betreiben darf (Universalbank).
Vgl. auch Geschäftsbankensystem.
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- Euromarkt, Teilnehmer
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- Intervention am Devisenmarkt
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- Kreditpolitik der Geschäftsbanken
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- Universalbank
- Weltbank und Geschäftsbanken
- Zentralbankgeld
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