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Revision von Kautionswechsel vom 24.10.2018 - 13:25
Kautionswechsel
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Depotwechsel; Wechsel, der zur Sicherung von Forderungen von einem Kreditinstitut in Verwahrung genommen wird und nach Vereinbarung mit dem Schuldner nicht in Umlauf gebracht werden darf.
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