Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Konsulatsfaktura vom 30.07.2012 - 18:22
Konsulatsfaktura
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Dokument, das wie die Zollfaktura der Verzollung im Einfuhrland dient, vom Konsulat des Einfuhrlandes ausgestellt wird und neben einer genauen Beschreibung der Ware die exakte Wertangabe und das Ursprungsland enthält. Die Konsulatsfaktura bestätigt die Übereinstimmung des Rechnungswertes mit dem Handelswert im Ausfuhrland.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon