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Revision von Konsulatsfaktura vom 30.07.2012 - 18:22

Konsulatsfaktura

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    Dokument, das wie die Zollfaktura der Verzollung im Einfuhrland dient, vom Konsulat des Einfuhrlandes ausgestellt wird und neben einer genauen Beschreibung der Ware die exakte Wertangabe und das Ursprungsland enthält. Die Konsulatsfaktura bestätigt die Übereinstimmung des Rechnungswertes mit dem Handelswert im Ausfuhrland.

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