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Revision von Konzernvorbehalt vom 12.11.2018 - 18:45
Konzernvorbehalt
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auf Forderungen dritter Personen, (insbesondere) verbundener Unternehmen des Vorbehaltseigentümers erstreckter Eigentumsvorbehalt, dergrundsätzlich unzulässig ist (§ 449 III BGB).
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