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Revision von Kreditplafond vom 30.07.2012 - 18:22
Kreditplafond
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. einem (öffentlichen) Schuldner (meist gesetzlich) eingeräumte Kreditlinie.
2. Im privaten Sektor ist Kreditplafond der Gesamtbetrag, der zur Kreditgewährung für bestimmte Zwecke zur Verfügung steht, z.B. die Kreditplafonds A, C, D und E der Ausfuhrkredit-Gesellschaft mbh (AKA).
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