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Revision von Kreditplafond vom 09.04.2020 - 13:30
Kreditplafond
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. einem (öffentlichen) Schuldner (meist durch Gesetz) eingeräumte Kreditlinie.
2. im privaten Sektor Gesamtbetrag, der zur Kredit-Gewährung für bestimmte Zwecke zur Verfügung steht, z.B. die Kreditplafonds A, C, D und E der Ausfuhrkredit-Gesellschaft mbh (AKA).
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