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Revision von Lebensversicherung zu Finanzierungszwecken vom 09.11.2018 - 15:23

Lebensversicherung zu Finanzierungszwecken

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    Lebensversicherungsverträge, die nicht unmittelbar mit Blick auf die Absicherung von Hinterbliebenen oder Altersvorsorge, sondern zur Absicherung einer Kreditbeziehung abgeschlossen werden. Typisch ist die Verknüpfung mit Immobiliendarlehen einer Bank. Soll nur der Todesfall des Kreditnehmers = Versicherten abgedeckt werden, genügt der Abschluss einer dem Darlehen entsprechenden Risikoversicherung: Hat der Versicherte seine (Prämien-)Leistungspflicht erfüllt, wird im Falle seines vorzeitigen Todes die ausstehende Darlehensschuld vom Lebensversicherer beglichen, womit auch die Hinterbliebenen davor bewahrt werden, diese übernehmen zu müssen. Nicht selten drängen Darlehensgeber auf den Abschluss einer gemischten Versicherung, die sowohl im Todes- wie im Erlebensfall die Rückzahlung des Darlehens absichert. Der Darlehensgeber lässt sich sodann die Rechte aus der Lebensversicherung abtreten.

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