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monetärer Faktor
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1. Begriff: Der monetäre Faktor wird als Produktionsfaktor im Bankbetrieb verstanden. Er bedeutet Verfügungsmacht über Nominalgüter (monetärer Faktor in Zahlungsqualität) und hat für jeden Betrieb und für jede Art von zu erstellender Marktleistung in der arbeitsteiligen Tauschwirtschaft in Form der Geldwirtschaft die gleiche Eigenschaft prinzipieller Unentbehrlichkeit im Leistungserstellungs- und Leistungsabsatzprozess wie die von Gutenberg systematisierten nicht monetären, d.h. technisch-organisatorischen Produktionsfaktoren (z.B. menschliche Arbeitskraft, Werkstoffe): Als wirtschaftliches Gut ist der monetäre Faktor Bestandteil der betrieblichen Faktorkombination.
2. Die Begründung der Produktionsfaktoreigenschaft des monetären Faktors in Zahlungsqualität knüpft (hier bezogen auf Bankbetriebe) an die Zahlungsmittelfunktion des Geldes als Nominalgut an: Der Bankbetrieb benötigt Zahlungsmittel (Zentralbankgeld) und weitere Liquiditätsreserven (offene Kreditlinien, kurzfristig monetisierbare Aktiva) zur Finanzierung von z.B. Kreditvergaben und der im Betrieb gebundenen Betriebsmittel sowie zur Erfüllung der dem Bankbetrieb wie jedem anderen Betrieb gesetzlich auferlegten Verpflichtung, jederzeit zahlungsfähig zu sein (Zahlungsunfähigkeit als Insolvenzgrund). Die Zuführung des monetären Faktors in Zahlungsqualität zum Bankbetrieb setzt die Bereitschaft anderer Wirtschaftssubjekte (z.B. von Einlegern) voraus, zeitlich befristet oder unbefristet Teile eigener Bestände des allgemeinen Tauschmittels Geld für die Bindung in bankbetrieblichen Vermögenswerten jeder Art zur Verfügung zu stellen und insofern für die Dauer der Bindung auf eine andere Nutzung der übertragenen Zahlungsmittel (z.B. zur unmittelbaren persönlichen Bedürfnisbefriedigung durch Kauf von Konsumgütern) zu verzichten. Der Leistungscharakter und so auch die Produktionsfaktoreigenschaft des monetären Faktors in Zahlungsqualität ist also in produktionstheoretischer Hinsicht zu begründen mit der Verzichtleistung der Geldgeber (Eigen- oder Fremdkapitalgeber) sowie der dadurch möglichen und notwendigen Finanzierung bankbetrieblicher Marktleistungen (z.B. Kreditgeschäfte, Wertpapieranlagegeschäfte) einschließlich der damit einhergehenden Leistungserstellungsprozesse bei gesicherter Zahlungsfähigkeit. Insofern spielt der monetäre Faktor bei der Produktion von Anlageleistungen durch Bankbetriebe eine wesentliche Rolle.
3. Darüber hinaus knüpft die Produktionsfaktoreigenschaft des monetären Faktors in Haftungsqualität an die Risiken i.S. von Verlustgefahren an, die aus bankbetrieblichen Marktleistungen (insbesondere Kreditleistungen) bzw. den damit verbundenen Leistungserstellungsprozessen zwangsläufig resultieren: Auch im Falle effektiver Verluste des Bankbetriebs aus z.B. Kreditausfällen dürfen die Gläubiger der Bank (z.B. Einleger) gemäß der Wirtschaftsordnung und der Vertragsbeziehungen die Erfüllung ihrer vertraglich gesicherten schuldrechtlichen Leistungsansprüche erwarten (z.B. Einlagenrückzahlung). Daher sind in der Marktwirtschaft Haftungsleistungen für das Einstehen für Schulden, d.h. für die Sicherung von Gläubigeransprüchen, ein weiteres bedeutendes monetäres Einsatzgut. In produktionstheoretischer Hinsicht kann in Haftungsleistungen, z.B. erbracht durch Reinvermögen, dessen monetäres Äquivalent das Eigenkapital ist, eine versicherungsähnliche Leistung gesehen werden. Die so abgegrenzten Haftungsleistungen stellen die Vertrauensbasis für die Gewinnung von Fremdkapital und so von daraus resultierenden Zahlungsmitteln für die Finanzierung des Aktivgeschäfts dar.
4. Liquiditäts- und Haftungspotenzial: Die dem Bankbetrieb zufließenden und im Leistungserstellungsprozess einzusetzenden monetären Leistungen (Zahlungs- und Haftungsleistungen) lassen sich rechnungsmäßig als Liquiditätspotenzial (monetärer Faktor in Zahlungsqualität) bzw. als Haftungspotenzial (monetärer Faktor in Haftungsqualität) erfassen. Den Kern der Zuführung von Liquiditätspotenzial stellt die direkte Zahlungsmittelzuführung aus den verschiedenen Quellen der Außenfinanzierung (z.B. Einlagen von Nichtbanken, Geldmarktkreditaufnahmen, Erhöhung des Grundkapitals gegen Einlagen) und der Innenfinanzierung (z.B. Verkäufe von börsengängigen Wertpapieren, Rediskontierung von Wechseln) dar. Darüber hinaus können hier Fazilitäten zur Erhaltung von Zahlungsmitteln (z.B. Verlängerung eigener Kreditinanspruchnahmen, Leasing) bzw. Beschaffung von Zahlungsmitteln (z.B. offene eigene Kreditlinien, Liquiditätsreserven in Form von Geldmarktpapieren und börsengängigen Wertpapieren) einbezogen werden. Den Kern der Zuführung von Haftungspotenzial macht die Zuführung von nicht mit Gläubigeransprüchen belastetem betrieblichem Reinvermögen (Eigenkapital) aus. Daneben können weitere Haftungsleistungen stehen, wie z.B. Patronatserklärungen, die Privatvermögenshaftung der OHG-Gesellschafter sowie die Nachschusspflichten der Genossen einer Kreditgenossenschaft.
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