Aktivgeschäfte
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bankgeschäfte, die auf der Aktivseite der Bankbilanz ausgewiesen werden, z.B. Kreditgeschäfte, aber auch eigene Anlagegeschäfte der Bank (Kauf von Wertpapieren oder Beteiligungen).
Gegensatz: Passivgeschäfte.
Vgl. auch bilanzunwirksame Geschäfte.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Bankspesen
Bill of Exchange
Borrowing-Base-Finanzierung
Covenants
Debt-Equity-Swap
Full Recourse Financing
Geldmarktkredit
Gewährleistungsgarantie
Haircut
Kreditfazilität
Kreditprovision
Kreditsicherheit
Kreditsicherungsgarantie
Non Recourse Financing
Patronatserklärung
Total Return Swap
dingliches Vorkaufsrecht
fiduziarische Sicherheiten
gezogener Wechsel
syndizierter Kredit
eingehend
Aktivgeschäfte
ausgehend
eingehend
- Aktivüberhang
- Akzeptkredit
- Asset Management
- bankaufsichtliche Maßnahmen bei unzureichenden Eigenmitteln oder unzureichender Liquidität
- Bankbetriebslehre
- Bankensystem in der (ehemaligen) DDR
- Bankgeschäfte
- bilanzwirksame Geschäfte
- Goldene Bankregel
- Liquiditätsgrundsätze
- Liquiditätskosten
- Liquiditätsmanagement
- Marktzinsmethode
- monetärer Faktor
- Passivüberhang
- RoI-Analyse
- Sichteinlage
- Sparbrief
- Sparkasse, Geschäftsstruktur
- Strukturbeitrag
- Teilzinsspannenrechnung
- Zinsspanne
Aktivgeschäfte
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