negatives Eigenkapital
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Negatives Eigenkapital liegt bei Überschuldung vor, wenn also die Schulden das Vermögen eines Unternehmens übersteigen. Gemäß § 268 III HGB ist negatives Eigenkapital unter der Bezeichnung "Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" am Schluss der Bilanz auf der Aktivseite auszuweisen.
Vgl. auch Unterbilanz.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Geschäftswert
Jahresabschluss der Kreditinstitute
Kapitalisierung
Kompensation von Forderungen und Verbindlichkeiten in der Bankbilanz
Periodisierungsprinzip
Risikovorsorge
Sonderposten mit Rücklageanteil
Stetigkeitsprinzip
Treuhandvermögen
True and Fair View
Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken
Wertpapiere im Jahresabschluss der Kreditinstitute
Zinsbindungsbilanz
Zinsergebnis
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negatives Eigenkapital
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eingehend
negatives Eigenkapital
ausgehend