Verlust
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
In der Kostenrechnung stellt der Verlust einen Überschuss der Kosten über die Leistungen dar. In der handelsrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) bezeichnet der Verlust einen Überschuss der Aufwendungen über die Erträge und wird gemäß § 275 HGB als Jahresfehlbetrag bezeichnet.
Gegensatz: Gewinn.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Geschäftswert
Jahresabschluss der Kreditinstitute
Kapitalisierung
Kompensation von Forderungen und Verbindlichkeiten in der Bankbilanz
Periodisierungsprinzip
Risikovorsorge
Sonderposten mit Rücklageanteil
Stetigkeitsprinzip
Treuhandvermögen
True and Fair View
Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken
Wertpapiere im Jahresabschluss der Kreditinstitute
Zinsbindungsbilanz
Zinsergebnis
erwarteter Verlust
fortgeführte Anschaffungskosten
immaterielle Vermögensgegenstände
negatives Eigenkapital
verbundene Unternehmen
wirtschaftliches Eigenkapital
eingehend
Verlust
ausgehend
eingehend
- Eigenkapital der Kreditinstitute
- Geschäftsguthaben
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln
- Kapitalherabsetzung
- Kernkapital
- Kommanditgesellschaft (KG)
- Pauschalwertberichtigungen, Verfahren zur Ermittlung/Bildung
- Perfect Hedge
- Realisationsprinzip
- Rücklagen
- Stammkapital
- stille Gesellschaft
- stille Vermögenseinlagen
- Terminkontrakthandel, Usancen
- too big to fail
- Unterbilanz
- Unternehmensrechtsformen
- Verlustberücksichtigung, einkommen- und körperschaftsteuerliche
- Verlustzuweisungsgesellschaft
Verlust
ausgehend