neutraler Aufwand
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: Aufwendungen, die keine Kosten darstellen.
2. Merkmal: Zu den neutralen Aufwendungen zählen betriebsfremde Aufwendungen (z.B. Spenden), periodenfremde Aufwendungen (z.B. Aufwendungen, die zurückliegende Geschäftsjahre betreffen) und außerordentliche Aufwendungen (z.B. Aufwendungen aus Schadensfällen).
Gegensatz: Zweckaufwand.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Geschäftswert
Jahresabschluss der Kreditinstitute
Kapitalisierung
Kompensation von Forderungen und Verbindlichkeiten in der Bankbilanz
Periodisierungsprinzip
Risikovorsorge
Sonderposten mit Rücklageanteil
Stetigkeitsprinzip
Treuhandvermögen
True and Fair View
Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken
Wertpapiere im Jahresabschluss der Kreditinstitute
Zinsbindungsbilanz
Zinsergebnis
erwarteter Verlust
fortgeführte Anschaffungskosten
immaterielle Vermögensgegenstände
negatives Eigenkapital
verbundene Unternehmen
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eingehend
neutraler Aufwand
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