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Revision von neutraler Aufwand vom 07.11.2018 - 11:32
neutraler Aufwand
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: Aufwendungen, die keine Kosten darstellen.
2. Merkmal: Zu den neutralen Aufwendungen zählen betriebsfremde Aufwendungen (z.B. Spenden), periodenfremde Aufwendungen (z.B. Aufwendungen, die zurückliegende Geschäftsjahre betreffen) und außerordentliche Aufwendungen (z.B. Aufwendungen aus Schadensfällen).
Gegensatz: Zweckaufwand.
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