Ordnungsmäßigkeitsprüfung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bestandteil der Prüfungsmethoden im Rahmen der Revision (vgl. auch Revisionsmethoden). Hierbei wird in formelle und materielle Prüfung unterschieden. Die formelle Prüfung befasst sich mit der äußeren Ordnungsmäßigkeit einschließlich der rechnerischen Richtigkeit der Rechnungslegung. Die materielle Prüfung zielt auf die sachliche bzw. inhaltliche Richtigkeit sowie die wirtschaftliche Berechtigung im Finanz- und Rechnungswesen ab.
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