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Revision von Pari Passu Clause vom 06.04.2020 - 16:18
Pari Passu Clause
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Verpflichtung eines Schuldners, den Gleichrang (Rang) der Kreditverbindlichkeiten mit anderen nicht besicherten Verbindlichkeiten sicherzustellen; oft verbunden mit einer Negativerklärung.
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