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Revision von Pfandreife vom 30.07.2012 - 18:32
Pfandreife
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Voraussetzung für die Verwertung einer Sache, an der ein Pfandrecht besteht. Pfandreife tritt ein, sobald die durch das Pfand gesicherte Forderung des Gläubigers ganz oder teilweise fällig ist (Fälligkeit).
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