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Revision von Präferenzzoll vom 16.11.2018 - 16:39

Präferenzzoll

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    Zoll, der bei der Einfuhr einer Ware aus einem oder mehreren fremden Staaten bzw. Zollgebieten erhoben wird und dessen Höhe unterhalb des gegenüber anderen Ländern geltenden Zolls liegt, sodass eine nach Herkunftsstaaten differenzierte Belastung für gleiche Güter entsteht ("Vorzugszoll"). Bei gegenseitiger Gewährung von Präferenzzöllen zwischen mehreren Ländern entsteht eine Präferenzzone als eine Stufe der Integration. Im Allg. beeinträchtigen Präferenzzölle wegen ihrer wettbewerbsverzerrenden Wirkungen die Vorteile der internationalen Arbeitsteilung. Die Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung (UNCTAD) befürwortet Präferenzzölle zugunsten von Entwicklungsländern als Instrument zur Beschleunigung ihrer wirtschaftlichen Entwicklung. Da sie im Gegensatz zum Gebot der Meistbegünstigung nach dem Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (GATT) stehen, verhalten sich Industrieländer bei deren Einführung zögerlich. Die Europäische Union (EU) räumt im Rahmen von Assoziierungs-, Freihandels- und Präferenzabkommen einer Reihe von Ländern (vor allem in Afrika, der Karibik und dem Pazifik, daher AKP-Staaten) Präferenzzölle ein.

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