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Revision von Prämie vom 07.11.2018 - 13:59

Prämie

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Der Begriff Prämie wird in verschiedenen Kontexten genutzt:
    a) Allgemein: vom lat. praemium (Vorteil, Anteil, Gewinn) abgeleitete Bezeichnung für verschiedenste Formen von Anreizen, mit denen eine Leistung – die als Erreichen vorab definierter Ziele definiert sein kann, z.B. Leistungsprämien als Form erfolgsabhängiger Entlohnung – oder ein Leistungsversprechen (z.B. Prämie des Versicherungsnehmers für die Versicherungszusage des Versicherungsgebers) entgolten werden soll.
    b) Kreditgeschäft: Sammelbegriff für die Komponenten im Kreditzins, die über den risikofreien Zins hinaus mit Blick auf die Dauer der Kapitalüberlassung (Laufzeitprämie) sowie verschiedene damit verbundene Risiken (insbes. Prämie für die Übernahme des Kreditrisikos) zu zahlen sind.
    c) Einlagengeschäft: Zinsaufschläge zugunsten des Einlegers bei Erreichen bestimmter (Spar-)Ziele, die vom kontoführenden Kreditinstitut oder einer am Sparziel interessierten Drittpartei (insbes. einer auf die Geldvermögensbildung zielenden öffentlichen Hand, Prämiensparen) gezahlt werden.
    d) Wertpapiergeschäft: Unterschiedsbetrag zwischen dem rechnerischen Wert und dem tatsächlichen Preis eines Wertpapiers, regelmäßig auf Erwartungshaltungen der Kapitalmarktteilnehmer zurückzuführen. Der Regelfall sind positive Prämien aufgrund entsprechender Zukunftserwartungen der Käufer, die daher bereit sind, mit dem Kaufpreis ein Aufgeld zu entrichten.
    e) Derivate: mehrdeutiger Begriff, da zum einen auch hier gem. c) verstanden. Demnach ist die Prämie insbes. bei der Preisbildung von Optionen und Optionsscheinen von Bedeutung, wo sie angibt, um welchen Betrag der Bezug des Basiswertes über den Call teurer oder günstiger ist als dessen direkter Erwerb. Daneben kann die Prämie auch für das Entgelt stehen, das der Stillhalter eines Optionsgeschäfts vom Optionskäufer erhält.

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