Private Banking
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1. Begriff: Geschäft mit vermögenden Privatkunden, das die gesamte Bandbreite der Finanzdienstleistungen, v.a. die Vermögensberatung und -verwaltung umfasst. Zielgruppe sind die sog. High Networth Individuals (HNI).
2. Abgrenzung: Die Voraussetzungen, nach denen ein Privatkunde als ausreichend vermögend klassifiziert wird, um als Private-Banking-Kunde zu gelten, sind institutsspezifisch festgelegt. Maßgebliche Kriterien sind das gesamte Nettovermögen eines Kunden oder das von ihm bei der Bank unterhaltene Vermögen. Unterschreiten Kunden die Mindestanforderungen an Einkommen / Vermögen, werden sie dem Retail Banking zugeordnet. Inzwischen sind auch Obergrenzen für Einkommen / Vermögen üblich, bei deren Überschreiten Kunden dem Private Wealth Management zugeordnet werden.
3. Inhalte: Zu den wesentlichen Leistungen des Private Banking zählen neben der strategischen Vermögensberatung und -planung (Financial Planning), die sich auf die Analyse und Strukturierung des Gesamtvermögens beziehen, vor allem zusätzlich die operative Vermögensberatung und -verwaltung im Rahmen eines umfassenden Portfoliomanagement sowie Beratungs- und Betreuungsleistungen, etwa im Bereich des Immobilienmanagements. Im Family Office erfolgt das Private Banking für Personen eines Familienverbunds.