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Revision von Publikumsfonds vom 30.10.2018 - 15:36
Publikumsfonds
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Investmentfonds, Sondervermögen, das im Gegensatz zum Spezialfonds grundsätzlich jedem, also auch nicht-professionellen Anlegern offensteht und eine unbegrenzte Anzahl an Investoren haben kann. Der Publikumsfonds ist im deutschen Investmentrecht der Standardfall (siehe Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) §1 Abs. 6).
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