Real Estate Investment Trust (REIT)
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börsennotierte AG, die Immobilien besitzt und diese verwaltet.
1. Grundlegendes: Ursprünglich in der Rechtsform einer US-amerikanischen Aktiengesellschaft ist der REIT die international am weitesten verbreitete indirekte Immobilienanlageform. Der erste deutsche Real Estate Investment Trust wurde 2007 ins Handelsregister eingetragen. Für deutsche REITs ist auch die Bezeichnung G-REIT (German-REIT) zu finden.
2. Einordnung: Meist sind Real Estate Investment Trusts auf ein bestimmtes Marktsegment spezialisiert (z.B. Hotels oder Gefängnisse). Die Diversifikation, die sich bei indirekten Immobilienanlageformen bieten, muss also auf Anlegerebene durchgeführt werden. Dies unterscheidet REITs auch wesentlich von offenen Immobilienfonds, die ihre Anlagen breiter diversifizieren. Dies erhöht zum einen die Volatilität der REITs, aber auch deren Renditechancen, weshalb sie hinsichtlich des Risiko-Rendite-Profils meist zwischen Aktien und offenen Immobilienfonds gesehen werden.
3. Rechtliches: Die Regulierung von REITs erfolgt unter Anwendung des REIT-Gesetzes (REITG). REITs dürfen keine Immobilien, die vor 2007 gebaut und überwiegend als Wohnungen genutzt werden, besitzen. Real Estate Investment Trusts dürfen nur eingeschränkt mit Immobilien handeln. So darf in fünf Jahren höchstens die Hälfte und erst in zehn Jahren der gesamte Bestand umgeschlagen werden. Die Untergrenzen für den Anteil der Einkünfte der Real Estate Investment Trusts aus Immobilien an den gesamten Einkünften und der Anteil des Immobilienvermögens am Gesamtvermögen eines Real Estate Investment Trust liegen bei jeweils 75 Prozent. Real Estate Investment Trusts sind verpflichtet, 90 Prozent ihres Gewinns als Dividende auszuschütten. Die Besteuerung erfolgt ausschließlich bei den Anlegern. Real Estate Investment Trusts sind außerdem verpflichtet, mindestens 15 Prozent ihrer Aktien an Kleinaktionäre auszugeben, von denen jeder nicht mehr als drei Prozent aller Aktien halten darf. Durch die Börsengängigkeit ist ein Verkauf jederzeit wieder möglich. G-REITs, die sich an diese und weitere Vorschriften des REITG halten, sind von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit. Die Besteuerung findet daher nur auf der Ebene der Anleger statt.