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Kapitalmarkt

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Das Original: Gabler Banklexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Der Kapitalmarkt ist der Markt für langfristige Finanzmittelbeschaffung (langfristige Kredite und Beteiligungskapital). Der Kapitalmarkt kann unterteilt werden in den nicht organisierten Kapitalmarkt, der außerhalb von Banken und Börsen abgewickelt wird, und den von Kreditinstituten und Kapitalsammelstellen getragenen organisierten Markt für langfristiges Kapital (z.B. Schuldscheindarlehen, Hypothekarkredit, Kommunalkredit, Wertpapiere).

    2. Der Wertpapiermarkt (i.e.S. oft synonym für Kapitalmarkt verwendet) setzt sich zusammen aus dem Rentenmarkt (Markt für Schuldverschreibungen) und dem Aktienmarkt (Markt für Beteiligungskapital). Für die vertretbaren Wertpapiere, die an der Börse gehandelt werden (Effekten), sind der Primärmarkt und der Sekundärmarkt zu unterscheiden. Der Primärmarkt (Emissionsmarkt) erfüllt die Mittelbereitstellungsfunktion, der Sekundärmarkt, auf dem im Umlauf befindliche Wertpapiere gehandelt werden, die Fungibilitätsfunktion (es findet ein Gläubigertausch statt). Aus dem hohen Engagement der Kreditinstitute am Rentenmarkt resultiert eine enge Verflechtung der Wertpapiermärkte mit den übrigen Finanzmärkten. Da bei liquiditätsverknappenden Maßnahmen der Europäischen Zentralbank (EZB) Banken Wertpapierverkäufe vornehmen bzw. ihre Wertpapierkäufe reduzieren und beim liquiditätsanreichernden notenbankpolitischen Einsatz des Instrumentariums die Wertpapierkäufe i.d.R. zunehmen, spricht man von der „Geldmarktabhängigkeit des Kapitalmarktes”.

    3. Teilnehmer sind als Kapitalgeber Kreditinstitute, Kapitalsammelstellen (Sozialversicherungen, Versicherungsgesellschaften, Investmentgesellschaften), Nichtbankunternehmen und Privatleute; als Emittenten (Kapitalnehmer) treten Kreditinstitute (z.B. Bankschuldverschreibungen), Aktiengesellschaften (AG) (Aktien, Unternehmensanleihen), sonstige Unternehmen (Unternehmensanleihen) und die öffentliche Hand (Bundeswertpapiere, Länderanleihen, Kommunalanleihen) in Erscheinung. Der Kapitalmarkt wird von Daueremittenten laufend beansprucht, von Einmalemittenten (Gelegenheitsemittenten) hingegen gelegentlich und in größeren zeitlichen Abständen.

    4. Internationale Kapitalmärkte sind ausländische Kapitalmärkte und der Euro-Kapitalmarkt.

    5. In Deutschland wird der Zugang zum Kapitalmarkt grundsätzlich nicht beschränkt. Lediglich das Stabilitätsgesetz und das Außenwirtschaftsgesetz räumen der Bundesregierung bestimmte Möglichkeiten ein, Emissionen bzw. deren Erwerb einzuschränken.

    6. Die wirtschaftliche Bedeutung des Kapitalmarktes liegt darin, dass den Investoren langfristige Mittel als Eigenkapital bzw. als Fremdkapital zur Verfügung gestellt werden und die Kapitalgeber hierfür einen primär an der Bonität (Kreditwürdigkeit) und Ertragskraft des Schuldners ausgerichteten variablen Ertrag bzw. einen Festzins erzielen. Von besonderer Bedeutung ist hierbei die Existenz eines Sekundärmarktes. Mit dem Erwerb von Aktien können sich Anleger am Produktivvermögen der Wirtschaft beteiligen.

    Vgl. auch Finanzmarkt.

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