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Revision von satzungsmäßige Rücklage vom 30.07.2012 - 18:32
satzungsmäßige Rücklage
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Rücklage, deren Bildung durch Gesellschaftsvertrag bzw. Satzung der Gesellschaft festgelegt ist. Satzungsmäßige Rücklagen sind ebenso als Teil des Eigenkapitals wie die gesetzliche Rücklage Teil der Gewinnrücklagen (vgl. § 266 III HGB).
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