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Revision von schädliche Verwendung vom 01.04.2020 - 14:28
schädliche Verwendung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Im Rahmen der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge liegt schädliche Verwendung vor, wenn das angesparte Vermögen planwidrig nicht für die Sicherung des Lebensstandards im Alter verwendet wird. Sie führt zum Verlust der anteiligen Förderzulagen und Steuervorteile aus dem Sonderausgabenabzug.
In folgenden Fällen sind Zulagen vom Staat sowie Steuervorteile zurückzuzahlen und die im Kapital enthaltenen Erträge noch zu versteuern: Kündigung Riestervertrag, Tod des Anspruchsberechtigten vor Rentenbeginn (Ausnahme: Vererbung an Ehepartner), Entnahme von Mitteln, die nicht entsprechend der Vorgaben genutzt werden (bspw. für Wohneigentum) und Wegfall der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht in Deutschland (siehe Mallorca-Rente).
In folgenden Fällen sind Zulagen vom Staat sowie Steuervorteile zurückzuzahlen und die im Kapital enthaltenen Erträge noch zu versteuern: Kündigung Riestervertrag, Tod des Anspruchsberechtigten vor Rentenbeginn (Ausnahme: Vererbung an Ehepartner), Entnahme von Mitteln, die nicht entsprechend der Vorgaben genutzt werden (bspw. für Wohneigentum) und Wegfall der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht in Deutschland (siehe Mallorca-Rente).
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