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Leerverkauf; Verkauf von Kassapapieren (z.B. Aktien, festverzinsliche Wertpapiere), die der Verkäufer im Verkaufszeitpunkt nicht besitzt. Im Rahmen von aktiven Anlagestrategien einsetzbar, um von fallenden Kursen zu profitieren: Der Leerverkäufer verkauft die Papiere heute zu einem bestimmten Preis, die er dann zu einem späteren Zeitpunkt billiger am Markt einzukaufen gedenkt, um einen Arbitragegewinn aus der Differenz zwischen (früherem) Verkaufspreis und (späterem) Eindeckungspreis zu realisieren.
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