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Revision von Straight Bond vom 30.07.2012 - 18:11

Straight Bond

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    Fixed Rate Bond, Festzinsanleihe, Straight Issue; 1. Begriff: Ein Straight Bond ist eine festverzinsliche Inhaberschuldverschreibung, deren Coupon (Nominalzinssatz) in etwa der relevanten Kapitalmarktrendite zum Emissionszeitpunkt entspricht. Die Couponrate lautet auf einen mehr oder weniger runden Zinssatz; die Feineinstellung der Emissionsrendite wird durch den Ausgabekurs herbeigeführt. Liegt die Couponrate z.B. über der marktüblichen Emissionsrendite, so wird die Anleihe mit einem Agio (Aufgeld), d.h. über pari, begeben; liegt sie unter der marktüblichen Emissionsrendite, so mit einem Disagio (unter pari). Die Laufzeit hängt zwar von den Möglichkeiten des Marktes ab, liegt i.d.R. aber bei fünf bis zehn Jahren. Straight Bonds sind endfällig (Bullet Issue).

    2. Handel: Bei Börsennotierung kann der Emittent jederzeit Anleihen über den Markt zurückkaufen. Dies kann der Kurspflege dienen, aber auch, um Rückkaufgewinne zu erzielen. Letzteres ist erwägenswert, wenn nach dem Emissionszeitpunkt der Kapitalmarktzins fühlbar ansteigt, der Anleihekurs folglich deutlich unter 100 Prozent fällt. Dann kann der Schuldner die Verbindlichkeit (i. Allg. Nominalwert der Anleihe) mit einem geringeren Mitteleinsatz löschen und außerordentliche Erträge verbuchen. Die für den Rückkauf eingesetzten Mittel können auch aus einer neuen Anleiheemission mit höherer marktgerechter Effektivverzinsung stammen. Diesen Tatbestand bezeichnet man als „Refunding”. Es führt im Ergebnis dazu, dass gemessen am derzeitigen Renditenniveau relativ günstige Festzinsmittel umgewandelt werden in höher verzinsliche Festzinsanleihen, die künftige Erfolgsrechnung also belastet wird, um augenblicklich einen entsprechenden Ertrag zu verbuchen. Das kann zur Verbesserung der Ertragssituation geschäftspolitisch erwünscht sein.

    3. Risiken: Straight Bonds geben sowohl dem Emittenten als auch dem Anleger bezüglich des Zinsaufwandes bzw. -ertrages eine klare Kalkulationsgrundlage, jedoch haben insbesondere Kreditinstitute dem Zinsänderungsrisiko Rechnung zu tragen. Für den Emittenten ergibt sich ein Zinsänderungsrisiko dann, wenn die verfügbaren Festzinsmittel zinsvariabel ausgeliehen werden, weil der Kreditzins im Zeitablauf sinken kann und die Zinsmarge schmälert bzw. diese negativ wird (dem steht die Chance eines ansteigenden Kreditzinses gegenüber). Für den Anleger liegt dann ein Zinsänderungsrisiko vor, wenn Straight Bonds mit zinsvariablen Mitteln refinanziert werden, weil der Refinanzierungszins ansteigen kann und die Zinsmarge beeinträchtigt (die Chance liegt im sinkenden Refinanzierungszins). Stellt sich für den Anleger die Risikosituation ein, so kann bzw. muss (Niederstwertprinzip) dem im Bilanzansatz bei börsennotierten Anleihen durch Abschreibung auf den niedrigeren Kurswert Rechnung getragen werden. Das zinsinduzierte Kursrisiko ist umso ausgeprägter, je stärker die Zinsänderung bzw. je höher die Modified Duration der Anleihe ist (Parallelverschiebung). Darüber hinaus haben Anleger Bonitäts- und ggf. auch ein Länder- und Wechselkursrisiko (Devisenkursrisiko) zu tragen.

    Vgl. auch Rating.

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