Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Tariffähigkeit vom 12.11.2018 - 12:37
Tariffähigkeit
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Fähigkeit (Recht), einen Tarifvertrag als (Tarif-)Vertragspartei abzuschließen, die nach § 2 TVG nur Gewerkschaften, einzelnen Arbeitgebern und deren Vereinigungen (Arbeitgeberverbände) zusteht.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon