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Überziehungskredit
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Form des Kontokorrentkredits, bei dem der Kontoinhaber entweder eine vertraglich eingeräumte Überziehungsmöglichkeit in Anspruch nimmt (§ 504 BGB) oder ohne bes. schriftliche Absprache mit dem Kreditinstitut, aber mit Duldung desselben, sein laufendes Konto oder sein Kreditlimit überzieht (§ 505 BGB). Bei Überziehungskrediten an Verbraucher gelten die sonst notwendigen Sondervorschriften für Verbraucher nur eingeschränkt (so entfällt die bei Verbaucherdarlehen sonst vorgeschriebene Schriftform und die Informationspflichten sind weniger umfangreich).
Vgl. auch Kontoüberziehung, Verbraucherkredit.
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