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Umwandlungsgesetz (UmwG)

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    Gesetz vom 28.10.1994 mit Änderungen v.a. 2007 (BGBl. I S. 542) und 2011 (BGBl. I S. 1338), das unter dem Oberbegriff „Umwandlung” Regeln für nach Gründung eines Unternehmens (Gesellschaft) vorgenommene Veränderungen von dessen rechtlicher Organisation durch verschiedene Formen – Verschmelzung (Fusion), Spaltung, Vermögensübertragung oder Formwechsel – enthält; Teil des Gesellschaftsrechts.

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