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Valutakonto
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Fremdwährungskonto, Währungskonto, Devisenkonto; Bankkonto, das in einer ausländischen Währung geführt wird. Gebietsansässige und Gebietsfremde dürfen im Rahmen der währungsrechtlichen Vorschriften bei Kreditinstituten in der Bundesrepublik Deutschland Valutakonten unterhalten. Verfügungen über Guthaben auf solchen Konten werden unter Einbeziehung von Banken im Heimatland der Währung abgewickelt, sofern sie die kontoführende Bank nicht vollständig im eigenen Haus ausführt. Ihre Fremdwährungsverbindlichkeiten wird die Bank durch Gutschrift auf dem Konto des Kunden in dieser Währung erfüllen. Vorübergehende Beschränkungen der Bank im Hinblick auf ein Fremdwährungsguthaben können nach Nr. 10 III AGB Banken bzw. Nr. 13 AGB Sparkassen bei politisch bedingten Interventionen oder anderen Ereignissen im Lande der Währung eintreten. Die Verpflichtung der Bank zur Ausführung einer Verfügung zulasten eines Fremdwährungsguthabens ist dagegen nicht ausgesetzt, wenn die Bank sie vollständig im eigenen Hause ausführen kann.
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