Verbindlichkeitenspiegel
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1. Begriff: meist im Anhang aufgeführte systematische Darstellung der Verbindlichkeiten eines Unternehmens.
2. Merkmale: Der Verbindlichkeitenspiegel stellt die Veränderungen der Verbindlichkeiten innerhalb eines Geschäftsjahres dar. Innerhalb des Verbindlichkeitenspiegels erfolgt eine Systematisierung der Verbindlichkeiten nach Art, Höhe, Restlaufzeit und Besicherung. Hinsichtlich der Art können beispielsweise Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen unterschieden werden. Im Hinblick auf die Restlaufzeit wird zwischen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr, bis zu fünf Jahren und mehr als fünf Jahren differenziert. Die Pflicht zum Ausweis eines Verbindlichkeitenspiegels findet insbesondere in den §§ 268 V, 285 Nr. 1 und 2 HGB seine Grundlage. Der Verbindlichkeitenspiegel ist von denjenigen Unternehmen aufzustellen, die auch zur Erstellung eines Anhangs verpflichtet sind.