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Versicherungsnehmer

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Als Versicherungsnehmer wird nach dem Sprachgebrauch des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) die Gegenpartei eines Versicherungsunternehmens im Rahmen eines Versicherungsvertrags bezeichnet. Der Versicherungsnehmer ist somit Nachfrager von Versicherungsschutz. Er besitzt alle Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag, insbesondere die Pflicht zur Prämienzahlung sowie zur Erfüllung der Obliegenheiten. Demgegenüber hat er Anspruch auf die vereinbarte Versicherungsleistung (Versicherungsprodukt). Beim Versicherungsnehmer handelt es sich um natürliche oder juristische Personen, Personengruppen oder Personengesellschaften. Ein Versicherungsnehmer ist dann zugleich Versicherter und versicherte Person, wenn ihm die Versicherungsleistung zusteht oder wenn er z.B. eine Lebensversicherung auf sein Leben abgeschlossen hat. Bei einem Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) wird der Begriff Versicherungsnehmer nicht verwendet, sondern von Mitgliedern oder Versicherten gesprochen.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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