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Revision von Vollkosten vom 22.10.2018 - 11:54
Vollkosten
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Begriff der Kostenrechnung, vor allem der Kalkulation. Vollkosten sind die einer Einheit eines einzelnen Kostenträgers zugerechneten Einzelkosten und anteiligen Gemeinkosten bzw. variablen Kosten und anteiligen fixen Kosten. Die Addition sämtlicher Vollkosten der Produkteinheiten ergibt als Summe die Gesamtkosten des Unternehmens.
Gegensatz: Teilkosten.
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