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VPN

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Das Original: Gabler Banklexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Abk. für Virtual Private Network; geschlossenes logisches Netzwerk, das nur für eine bestimmte Benutzergruppe (z.B. ein Kreditinstitut) zugänglich ist. Ausgehende Nachrichten werden „getunnelt“ (d.h. in unangreifbare Pakete verpackt) und anschließend über das Internet verschickt. Der Vorteil liegt darin, dass ein VPN für einen weltweiten Informationsaustausch genutzt und – bei gleichbleibend hoher Datensicherheit – auf teure Standleitungen verzichtet werden kann. Nachteil ist, dass durch das Tunneling Einbußen bei der Geschwindigkeit hinzunehmen sind.

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