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Revision von Zwangshypothek vom 12.11.2018 - 12:55

Zwangshypothek

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    Sicherungshypothek, die im Rahmen der Zwangsvollstreckung des Gläubigers gegenüber dem Schuldner wegen einer titulierten Geldforderung in Höhe von mindestens 750 Euro (schuldrechtlicher Vollstreckungstitel) auf Antrag des Gläubigers vom Grundbuchamt in Abt. III des Grundbuches eines dem Schuldner gehörenden Grundstücks eingetragen wird (§ 866 III ZPO).

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