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Revision von Zweckaufwand vom 06.04.2020 - 12:54
Zweckaufwand
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Aufwendungen, die zugleich Kosten sind, also der Teil des Gesamtaufwands, dessen Verursachung in die betrachtete Periode fällt und der auf den Betriebszweck bezogen ist.
Gegensatz: neutraler Aufwand.
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