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Dachhedgefonds
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Dachfonds, der in Hedge Funds investiert. Nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) dürfen in Deutschland Dachhedgefonds maximal 20 Prozent in einem Zielfonds anlegen. Die Bewerbung von Dachhedgefonds unterliegt einer gesonderten Regulierung (s. § 302 Abs. 6 KAGB). Hedgefonds dürfen einzig über Dachhedgefonds öffentlich vertrieben werden und sind sonst als Spezialfonds anzubieten.
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