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gemischtes Sondervermögen

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    gemischter Fonds; 1. Begriff: Ein gemischtes Sondervermögen ist ein Investmentfonds, der in alle Vermögensgegenstände investieren darf, die auch einer Kapitalverwaltungsgesellschaft offenstehen. Darüber hinaus darf er in andere gemischte Sondervermögen, sonstige Sondervermögen, Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken (Hedge Fund) und mit diesen Fondskategorien vergleichbare Investmentaktiengesellschaften (Investmentaktiengesellschaft) investieren. Ein gemischtes Sondervermögen darf jedoch insgesamt maximal 20 Prozent in andere gemischte Sondervermögen anlegen, der Anteil von sonstigen Sondervermögen und Hedge Funds darf zusammen maximal 10 Prozent betragen.

    2. Abgrenzung: Nicht zu verwechseln ist das gemischte Sondervermögen jedoch mit einem Mischfonds, d.h. einem Sondervermögen, das sowohl in Aktien als auch in Renten investieren darf und die Investitionsquoten flexibel an die jeweilige Marktsituation anpassen kann. Der Begriff Mischfonds ist allerdings kein Begriff aus dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB).

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