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Führungskräfteprüfung
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Das Original: Gabler Banklexikon
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Prüfungsgebiet der Führungskräfteprüfung sind alle Bereiche eines Unternehmens. Unter Führungskräften werden i.d.R. nicht der Vorstand, sondern die Bereichsleitungen verstanden. In diesen Aufgabenbereich fallen die Unterstützung der Geschäftspolitik, das Zurverfügungstellen von Entscheidungshilfen und die Begutachtung und Beratung. Beispiele solcher Tätigkeiten sind die Überprüfung des Einhaltens vorgegebener Unternehmensziele, die Ausarbeitung von Entscheidungs-, Steuerungs- und Anpassungshilfen oder die Installation von Frühwarnsystemen. Des Weiteren hilft die Führungskräfteprüfung der Unternehmensleitung im Rahmen ihrer Entscheidungsfindung. Die unternehmensinternen Kenntnisse der Revision bieten die Möglichkeit, bei Entscheidungen der Führungskräfte eine ergänzende Hilfestellung leisten zu können, die zu einer Qualitätsverbesserung führt und insgesamt die vorhandenen Risiken besser steuert und kontrolliert. Während zurzeit die Führungskräfteprüfung im Wesentlichen die Umsetzung von Entscheidungen der Führungsebenen prüft, ist anzunehmen, dass zukünftig auch versucht wird, nachzuvollziehen, ob die „richtigen Entscheidungen” getroffen wurden.
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