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Revision von Dispositionsschein vom 23.10.2018 - 18:42
Dispositionsschein
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
spezieller Verpflichtungsschein eines Kreditinstituts (Bank), mit dem dieses sich als Aussteller Dritten gegenüber zur Leistung eines bestimmten Betrags verpflichtet (in Verbindung mit § 363 HGB).
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