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Revision von Inhaberhypothek vom 15.11.2018 - 14:08

Inhaberhypothek

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Hypothek zur Sicherung einer Forderung aus einer Schuldverschreibung auf den Inhaber (Inhaberschuldverschreibung), aus einem Wechsel oder aus einem anderen Wertpapier, das durch Indossament übertragen werden kann (§§ 1187–1189 BGB).

    Die Inhaberhypothek ist kraft Gesetzes eine Sicherungshypothek, auch wenn sie im Grundbuch nicht als solche bezeichnet ist, um das Auseinanderfallen von persönlichem und dinglichem Anspruch zu vermeiden. Das Papier (z.B. der Wechsel) hat für den Inhaber ähnliche Bedeutung wie der Hypothekenbrief bei der Hypothek.

    Die Inhaberhypothek geht durch Übertragung des Papiers auf den Erwerber über.

    Die Inhaberhypothek kann auch als Höchstbetragshypothek bestellt werden.

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