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Revision von Tilgungsrate vom 30.07.2012 - 18:06

Tilgungsrate

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Betrag, der zur Tilgung einer Schuld, die nicht auf einmal im Gesamtbetrag zurückgezahlt wird, fortlaufend innerhalb bestimmter Zeitabschnitte (jährlich, vierteljährlich, monatlich) an den Kreditgeber zu zahlen ist.

    Tilgungsrate und Zinsbetrag ergeben zusammen den Kapitaldienst.

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