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Revision von Imagegestütztes Scheckeinzugsverfahren (ISE) vom 02.11.2018 - 14:48

Imagegestütztes Scheckeinzugsverfahren (ISE)

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    Mit der Änderung der Verordnung über Abrechnungsstellen im Scheckverkehr (Abrechnungsstellenverordnung) vom 5.10.2005 hat das Bundesministerium der Justiz (BMJ) die rechtlichen Voraussetzungen für die Einführung des ISE-Verfahrens in Deutschland geschaffen (vgl. GSE-Verfahren). Beim imagebasierten Scheckeinzug (ISE) werden Schecks über einen Betrag von 6.000 Euro und mehr sowie nicht BSE-fähige Einzugspapiere nicht mehr in Papierform, sondern in Form eines elektronischen Bildes (Image) bei der Deutschen Bundesbank als Clearing- und Abrechnungsstelle eingeliefert (siehe Abbildung). Zusätzlich sind entsprechende Verrechnungsdatensätze in den elektronischen Massenzahlungsverkehr der Deutschen Bundesbank (EMZ) einzureichen. Die Deutsche Bundesbank stellt die eingereichten Scheckabbildungen den bezogenen Kreditinstituten als Teilnehmer am Abrechnungsverkehr zur Verfügung und belastet die Gegenwerte anhand der Verrechnungsdatensätze im EMZ.

     

     

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